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Update: 09.04.2012

Die  HZ berichtet

1775

  • Landesherrliche Gestattung des Kaffeetrinkens für einige Hersfelder Kaufleute
  • Extract Geheimen Raths Protocolli d . D .
  • Resolution: Denen supplicirenden Kaufleuten Schröder, Gebrüdern Ziegler, Morehut, und  Happich  zu  Herßfeld  wird  das  gebethene  Coffeetrinken  dergestalt   hiermit gestattet,  daß sie jedoch den auf  den Coffee gesezten Impost davon  gehörig entrichten und  solchen  Personen,  welchen  das  Coffeetrinken  verboten ist,   selbigen  nicht vorsezen, mithin kein unerlaubtes Coffee Gelag bey sich gestatten sollen.
  • Cassel, den 14 ten Nov. 1775
  • 1778
  • Die Schützenkompagnie erhielt bei ihrem Auszuge am Geburtstage des Landgrafen eine Ohm Bier * von der Stadt; daneben jährlich 4 Thlr. 28 Alb Schießgeld **  (I, 73. II, 1 )
  • *Anmerkung des Verfassers: * Ohm/Ahm =Volumenmass für Wein, seltener für Bier
  • 1 Ahm = 100 Maß = 400 Schoppen = 150 l (Baden)
  • 1 Ahm = 80 Maß = 160 Quartier = 149,9 l (Braunschweig) *
  • * Albus = Silberne Groschenmünze des 14. bis 16. Jahrhunderts im Wert von 24 Pfennigen
  • 1 Albus =  12 Heller
  • 32 Albus = 1 Taler
  • Das der Stadt gehörige Schützenhaus  ( 11, 112 ) kam, wegen Baufälligkeit, mit Genehmigung des Landgrafen  zu Verkaufe .   Die Schützenkompagnie  erstand dasselbe für  40  Thlr. , mit  der eingeräumten Befugnis zum  Ausschank von  Bier  und Branntwein,  und  unter Zugabe eines  Stückes Rasen zur Anlage eines Gartens, gegen Zahlung eines Grundzinses zur Kämmerei.                                                                        

 

  • * Verfasser: Heinrich Steimar

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