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Die HZ berichtet
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1775
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- Landesherrliche Gestattung des Kaffeetrinkens für einige Hersfelder Kaufleute
- Extract Geheimen Raths Protocolli d . D .
- Resolution: Denen supplicirenden Kaufleuten Schröder, Gebrüdern Ziegler, Morehut, und
Happich zu Herßfeld wird das gebethene Coffeetrinken dergestalt hiermit gestattet, daß sie jedoch den auf den Coffee gesezten Impost davon gehörig entrichten und solchen Personen, welchen das Coffeetrinken verboten ist, selbigen nicht vorsezen, mithin kein unerlaubtes Coffee Gelag bey sich gestatten sollen.
- Cassel, den 14 ten Nov. 1775
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- 1778
- Die Schützenkompagnie erhielt bei ihrem Auszuge am Geburtstage des Landgrafen eine Ohm Bier *
von der Stadt; daneben jährlich 4 Thlr. 28 Alb Schießgeld ** (I, 73. II, 1 )
- *Anmerkung des Verfassers: * Ohm/Ahm =Volumenmass für Wein, seltener für Bier
- 1 Ahm = 100 Maß = 400 Schoppen = 150 l (Baden)
- 1 Ahm = 80 Maß = 160 Quartier = 149,9 l (Braunschweig) *
- * Albus =
Silberne Groschenmünze des 14. bis 16. Jahrhunderts im Wert von 24 Pfennigen
- 1 Albus = 12 Heller
- 32 Albus = 1 Taler
- Das der Stadt gehörige Schützenhaus ( 11, 112 ) kam, wegen Baufälligkeit, mit Genehmigung des Landgrafen
zu Verkaufe . Die Schützenkompagnie erstand dasselbe für 40 Thlr. , mit der eingeräumten Befugnis zum Ausschank von Bier und Branntwein, und unter Zugabe eines Stückes Rasen zur Anlage eines Gartens, gegen Zahlung eines Grundzinses zur Kämmerei.
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- * Verfasser: Heinrich Steimar
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